Im Auto der ZS sasz auch gleich eine Schnellrichterin - kannte ich bisher nur vom "Hoerensagen" - & die hat mir eine Strafverfuegung mit 140€ (2 Vergehen a 70€) aufgebrummt.
Vielleicht kann mir da ja jemand "helfen"?!
*) Geschwindgkeitsuebertretung um 20 km/h (so steht es in der Verfuegung)
Ich bin von der Nordbruecke bis nach der Guertelbruecke verfolgt worden (80-60-70-50).
Auf meine Frage bez. geichter Tacho, oder Videofahrzeug bekam ich ein "NEIN". Auf meine Frage wieviel ich denn zu schnell war, kam die Auskunft, dass ich ueber 20km/h zu schnell war & froh sein soll, dass "sie" es nicht adiert haben, da ich in jedem Streckenabschnitt etwa 20-30 km/h zu schnell war.
Jetzt hatte ich schon frueher meinen Tacho (Dose) mit dem GPS geprueft & weisz, dass der ziemlich genau ist, weswegen ich nie schneller als 20km/h ueber erlaubt fahre (laut Tacho). Bei meinem alten Auto waeren das laut Tacho ueber 30 zu viel gewesen.
Lange Rede kurzer Sinn - duerfen die nach einem ungeeichten Tacho strafen & ist 70€ das Minimum?
*) Auffahren auf 2m auf den Vordermann
Angeblich bin ich einem Mitbuerger auf 2m aufgefahren und haette durch "Schwanzeln" auf mich aufmerksam gemacht.
Wenn die also kein Videofahrzeug hatten, woher wissen die welchen Abstand ich hatte?
Ich streite ja nicht ab, dass ich zu schnell war & einen anderen "genoetigt" habe & wuerde die Strafe natuerlich auch (zaehneknirschend) bezahlen, aber da geht es mir ums Prinzip & um das Strafmasz.
Hat da jemand Ahnung? Macht ein Einspruch Sinn?