Habe heute schmerzvoll zur Kenntnis nehmen müssen, dass wenn man ein Gebraucht-Kfz/Krad beim Händler kauft und dieser dann kulant 1 Jahr Gewährleistung in den Kaufvertrag schreibt, das diese eigentlich nach bereits 6 Monaten wie man so schön sagt bereits für die Fische ist.
Nach einem halben Jahr muss der Käufer nämlich nachweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen ist. Sehr lustig, oder ? Bei Elektronikproblemen oder Defekten dieser Arzt natürlich so gut wie nicht nachweisbar. Wer auch immer sich dieses Gesetz ausgedacht hat, er hat es wohl nicht zu Gunsten des Konsumenten getan.
Insofern relativiert sich für mich erneut das ewige leidige Händlergeraunze von wegen ......ach so arm, weil so hohe Kosten durch Gewährleistungsansprüche etc etc etc......