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erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 13:46
von 2mad
letzten Samstag war es X wieder so weit & ich bin einer Zivilstreife in die Falle gegangen... :blaulicht: :polizei:
Im Auto der ZS sasz auch gleich eine Schnellrichterin - kannte ich bisher nur vom "Hoerensagen" - & die hat mir eine Strafverfuegung mit 140€ (2 Vergehen a 70€) aufgebrummt.

Vielleicht kann mir da ja jemand "helfen"?!
*) Geschwindgkeitsuebertretung um 20 km/h (so steht es in der Verfuegung)
Ich bin von der Nordbruecke bis nach der Guertelbruecke verfolgt worden (80-60-70-50).
Auf meine Frage bez. geichter Tacho, oder Videofahrzeug bekam ich ein "NEIN". Auf meine Frage wieviel ich denn zu schnell war, kam die Auskunft, dass ich ueber 20km/h zu schnell war & froh sein soll, dass "sie" es nicht adiert haben, da ich in jedem Streckenabschnitt etwa 20-30 km/h zu schnell war.
Jetzt hatte ich schon frueher meinen Tacho (Dose) mit dem GPS geprueft & weisz, dass der ziemlich genau ist, weswegen ich nie schneller als 20km/h ueber erlaubt fahre (laut Tacho). Bei meinem alten Auto waeren das laut Tacho ueber 30 zu viel gewesen.
Lange Rede kurzer Sinn - duerfen die nach einem ungeeichten Tacho strafen & ist 70€ das Minimum?

*) Auffahren auf 2m auf den Vordermann
Angeblich bin ich einem Mitbuerger auf 2m aufgefahren und haette durch "Schwanzeln" auf mich aufmerksam gemacht. :pfeif: wuerde ich nie tun - warum faehrt der auch 50 wo 70 erlaubt ist & ich es eilig habe..
Wenn die also kein Videofahrzeug hatten, woher wissen die welchen Abstand ich hatte?

Ich streite ja nicht ab, dass ich zu schnell war & einen anderen "genoetigt" habe & wuerde die Strafe natuerlich auch (zaehneknirschend) bezahlen, aber da geht es mir ums Prinzip & um das Strafmasz.
Hat da jemand Ahnung? Macht ein Einspruch Sinn?

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 16:35
von Roman
hast strafe bezahlt, an ort und stelle, oder bekommst eine anzeige?????

ich glaub wenn der sagt du bist zu schnell dann hat der mensch auch recht, ich denk da hast ka chance??!!!!

sagt mir mein gefühl............

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 17:10
von 2mad
ich habe eine Strafverfuegung & einen Zahlschein in die Hand gedrueckt bekommen.

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 20:06
von isti
Strafverfügung heißt, dass die Strafe vom Verwaltungsorgan gleich (dh ohne Ermittlungsverfahren, wie es sonst bei jedem Verwaltungsakt notwendig ist) verhängt wird (weil diese Strafen nach Tarifen eingeteilt sind). Mich irritiert, dass Du von einer "Schnellrichterin" sprichst. Waren zwei oder drei Leute in dem Auto?
Ist es tatsächlich eine Strafverfügung, dann bräucht man mMn auch kein richterliches Organ.

Jedenfalls solltest Dich bei einem erkundigen, der sich wirklich auskennt (RA mit Schwerpunkt auf Verkehrsrecht), denn ich bilde mir ein mich zu erinnern, dass es bei Strafverfügungen ein Verschlechterungsverbot gibt (allerdings mußt Du 10% = 14 Euro für die Verfahrenskosten zusätzlich zahlen). Dh Du müßtest bei einem Einspruch nicht mehr als 154,- zahlen, aber erstens ist Verwaltungsverfahrensrecht bei mir nicht das Spezialgebiet und zweitens müßte man dafür den Sachverhalt besser kennen.
Die Strafgrenzen werden aber schon stimmen, da können sie sich nicht so spielen.

Übrigens: Rechtsmittelfrist ist zwei Wochen ab Zustellung, dass heißt von letzten Samstag weggerechnet hast Du nun nur mehr eine knappe Woche Zeit, um Einspruch zu erheben. Der Einspruch ist formlos aber schriftlich einzubringen und muß deutlich "Einspruch" drauf stehen haben, die beeinspruchte Strafverfügung nennen und unterschrieben sein. Du kannst zB die Strafverfügung kopieren, drüber "Einspruch!" schreiben und das dann unterschrieben hinschicken. Begründung brauchst Du keine, denn Du bekommst dann eine Aufforderung zur Rechtfertigung. Ich schreib die Begründung immer mit dem Einspruch, um das Verfahren zu beschleunigen, aber ich bin bislang immer unschuldig gewesen :yeah:

Nachdem Du die Rechtfertigung hingeschickt hast wird ein Strafbescheid erlassen (den Du beim UVS beeinspruchen könntest).

Sorry, dass ich die eigentlichen Fragen nicht ganz beantworten kann, aber sonst könnt ein bisserl was hilfreiches dabeigewesen sein. ;-)

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 20:19
von xrvsiro
machda nix draus,i hab einen tag vorm abmelden auch noch mal zahlt und erst gestern einen 56euro liebesbrief wegen 12kmh zu schnell bei 50 bekommen!

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 20:23
von 2mad
Danke fuer die ausfuehrliche Antwort!

Es handelt sich wie gesagt um eine Strafverfuegung. Es waren 3 Leute im Auto - 2 :polizei: & eine Schnellrichterin (so wurde sie von den :polizei: genannt). Am Zettel steht vor Ihrem Namen der Titel "AR", was auch immer das bedeutet.

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 20:31
von isti
AR wird wohl Amtsrätin heißen, das sagt aber nicht wirklich was aus, ist ein sog. Berufstitel und sagt nicht wirklich was aus (abgesehen von Rückschlüssen auf Alter und Ausbildungsniveau ;-))

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 21:37
von voity
ein paar links:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schnellger ... erreich%29" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.help.gv.at/Content.Node/99/Seite.991298.html" onclick="window.open(this.href);return false;

wobei isti schon das wichtigste davon erwähnt hat ...

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 22:02
von TwinBert
Tjo, scheisse bauen und dann jammern, typisch. Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Wär wieder einmal besser gewesen vorher nachzudenken.
Zahl und trags wie ein Mann. :mrgreen:

Meiner Meinung nach hast Du vorsätzlich verantwortunglos gehandelt (Deine eigene Aussage) und es selbst auch noch zugegeben, sowas gehört auch bestraft, meiner Ansicht nach bist Du noch viel zu gut weggekommen. Wenn ich z.B. an den letzten Motorradunfall (A1 Melk) denke wo die Sozia von einem nachfolgenden Fahrzeug überfahren wurde und dann Deine "tolle" Aussage zum Thema lese wird mir schlecht:
2mad hat geschrieben:Auffahren auf 2m auf den Vordermann
Angeblich bin ich einem Mitbuerger auf 2m aufgefahren und haette durch "Schwanzeln" auf mich aufmerksam gemacht. :pfeif: wuerde ich nie tun - warum faehrt der auch 50 wo 70 erlaubt ist & ich es eilig habe..
Bist Du Dir überhaupt im klaren was Du im Verkehr anrichtest? Offenbar nicht.
ich bin viel beruflich unterwegs und hab leider immer wieder mit solchen Rücksichtslosen "Verkehrsteilnehmern" zu tun.
2mad hat geschrieben:Ich streite ja nicht ab, dass ich zu schnell war & einen anderen "genoetigt" habe & wuerde die Strafe natuerlich auch (zaehneknirschend) bezahlen, aber da geht es mir ums Prinzip
Tja im Prinzip bist Du mehrmals zu schnell gefahren und hast jemand anderen genötigt.

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 22:23
von 2mad
war schon klar dass der/die Oberlehrer nicht ausbleiben. natuerlich bin ich mit meiner ruecksichtlosen Fahrweise direkt, oder indirekt mit dem Motorradunfall auf der A1 in Verbindung zu bringen, schon klar. Wahrscheinlich war der LKW-Fahrer auch so ein Rowdy wie ich.
& ich bestreite nicht dass ich aufgefahren bin, aber es waren definitv nicht 2m - & das ganze war bei unter 50, aber da Du ja dabei warst, kannst Du den vollen Umfang meiner gefaehrlichen Fahrweise klarerweise besser bestimmen.
& ja, ich bin davor zu schnell gefahren - machst Du vermutlich nie, mag sein. Ich bestreite aber die Hoehe der Geschwindigkeit.
tut mir leid, dass Dir jetzt schlecht ist.

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 22:50
von TwinBert
wie schon im vorigen Posting geschrieben:
Tjo, scheisse bauen und dann jammern, typisch. War ja von Dir nicht anders zu erwarten :mrgreen:
Wenn man Dir nicht nach dem Mund redet ist man gleich der Oberlehrer, ist auch ganz klar, is nix neues :rolleyes:
2mad hat geschrieben:& ich bestreite nicht dass ich aufgefahren bin, aber es waren definitv nicht 2m
ja klar Du hattest ein geeichtes massband dabei :totlach:
2mad hat geschrieben:& ja, ich bin davor zu schnell gefahren - machst Du vermutlich nie, mag sein.
nein :baby1: aber ich lern daraus ;-) ...

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 22:58
von Roman
stutz was les ich da???

der herr siro meldet ab??????? bist fertig???? oder alt??? :kruecken: :kruecken: :spinner: :spinner: :lach: :lach: :lach:

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 5. Nov 2010, 23:01
von TwinBert
psst Roman der Herr siro ist ein bekennender schönwetterfahrer (flüster: der war in Australien) ;-) dort wo die Sonne fast immer scheint :lach:

Re: erwischt...

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 12:24
von Andy
Naja 20km/h zu viel und dann auch noch Nötigung. Denke mal das du da mit 140€ gut weggekommen bist.
Bei Tempo 50 wäre der Korrekte Abstand ja 25m, bei dir waren es gerade mal 2m.

Für sowas würdest du hier in CH für 3 Monate den Schein abgegeben und einiges mehr als 140€ löhnen...Klar in A herrschen andere Gesetzte und Strafmasse als bei uns.

Bezahle die Busse uns Schlucks runter. Wenn du Einspruch erhebst wird es womöglich nur noch teurer. (Meine Erfahrung)

Re: erwischt...

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 16:05
von twinknight
...übrigens....A22 + A23 + A2 werden derzeit neue Abstand-Video-Foto Beweise gesammelt....nur so ein Tipp (flüster) Die Auflistung der Strafen pro Meter zu wenig Abstand gibt es beim ÖAMTC oder dem Apotheker ihres Vertrauens :-)

Re: erwischt...

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 17:23
von MadTom
Was ich weiß wurde die Strafuntergrenze für zu schnell fahren angehoben.
Früher warens 21€
Beim Mindestabstand sinds sowieso happig, siehe "Unfälle die sich Täglich ereignen"
Anderewrseits muß ich auch dazu sagen, das ich wenn ich in die Arbeit oder von der Arbeit heim fahre, den Sicherheitsabstand nie inehalte.
ISt auf der A23 und der 22er nicht möglich!
Wer das Gegenteil behauptet, der lügt!
Ich für meinen Teil halt so, BEkenne mich eher zum Rouwdietum.
Wenn ich dann erwischt werde, bedanke ich mich und bezahls.
Nach dem Motto: "Shit happens"
Hab ja gewusst, das ich nicht brav unterwegs bin.
Wenn ich anfangen würde zu jammern, dann würd ich mich auch ganz genau ans Gesetz halten (oder Bim fahren), denn wenns mich dann "abschmalzen", hab ich einen Grund zu jammern!

Re: erwischt...

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 17:50
von voity
noch ein senf von mir zum thema: du kannst einen einspruch versuchen, aber meines erachtens wirds ned viel nützen. deine aussage gegen die von 2 polizisten und einer schnellrichterin. und die haben keinen vorteil/grund dich grundlos zu bestrafen und sind zudem noch "besonders geschult" solche distanzen zum vordermann bzw. geschwindigkeitsunterschiede auch ohne technische hilfsmittel festzustellen. in deutschland muss alles gemessen und protokolliert werden. in österreich dürfen die polizisten das auch so schätzen. lange rede kurzer sinn: zahls ein und beiß in den sauren apfel, so weh es tut! ich hab vor kurzem bei den öbb auch ca. 100 € strafe zahlen dürfen weil ich mim öbb-sommerticket 1 min vor beginn der gültigkeit des tickets losgefahren bin, ohne extra für diese 1 min einen fahrschein zu lösen. (musste diesen zug nehmen, konnte nicht auf den nächsten warten) tja, shit happens ;-)

Re: erwischt...

Verfasst: Sa 6. Nov 2010, 21:50
von xrvsiro
ja,der siro fährt neu wenns schön warm ist und er keine thermounterunterunterwäsche anziehen muss-für die jahrestzeit habens autos erfunden-i leg mi ned am eis auf die pappn-hab i mitm moped oft genug getan!

Re: erwischt...

Verfasst: Mo 8. Nov 2010, 08:28
von 2mad
eigentlich wollte ich nur wissen wie die Rechtslage ist & hatte mir eingebildet, dass ich hier schon mal bei einem anderen Thema kompetente Aussagen zum Strafrecht gesehen hatte...
gezahlt haette ich ohnehin - dachte nur ich bekomme es vielleicht etwas billiger - 140€ fuer "Dummheit" schmerzt halt im ersten Moment, auch wenn es vielleicht gerechtfertig ist.
Dank, an jene die sich die Muehe gemacht hatten etwas zum Thema zu antworten, fuer "andere" war es ja nur Anlass zu Beschimpfungen.

Re: erwischt...

Verfasst: Mo 8. Nov 2010, 15:24
von MadTom
2mad hat geschrieben:140€ fuer "Dummheit" schmerzt halt im ersten Moment.................
fuer "andere" war es ja nur Anlass zu Beschimpfungen.


Trag es wie ein Mann!

Ich zähl mich nicht zu den "anderen"

Re: erwischt...

Verfasst: Fr 12. Nov 2010, 07:54
von quildor
@ 2 Mad

eventuell kann die Höhe verringert werden aber 140,- für dichtes auffahren find ich jetzt nicht so oarg.
Die 70,- fürs Schnellfahren hingegen schon.

Wie gesagt ein Einspruch kostet dich im schlimmsten Fall +14,-